Interaktive FAQ
Frage zum Thema "Der Wechsel zu NaturWatt"
Wie ist der Ablauf zur Belieferung mit Ökostrom bei Neubezug einer Wohnung und damit verbundenem neuem Vertragsabschluss zur Stromlieferung? Welche Fristen/Lieferzeiten sind zu beachten?
gestellt von Torsten Ludwig am 23.07.2009
Beantwortet von NaturWatt am 21.05.2010.Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen und keine eigenen Schritte zur Findung eines Stromanbieters unternehmen, wird diese erst einmal über den lokalen Grundversorger versorgt - es entsteht automatisch ein Stromvertrag mit diesem. Als neuer Mieter/Eigentümer können Sie aber natürlich Ihren Anbieter frei auswählen.
Sie können also einfach vor dem Einzug oder auch danach - möglichst zeitnah, also spätestens in den Tagen nach Wohnungsübernahme - einen Antrag bei NaturWatt stellen.
Lediglich die vollständige Adresse, die Zählernummer und den Zählerstand müssen Sie dafür parat haben. Um alles Weitere kümmern wir uns.
Je früher Sie den Antrag stellen - auch vor Einzug, falls Sie die notwendigen Daten schon haben - desto früher können wir Sie versorgen. Auch, wenn sie bereits eingezogen sind und den Antrag schnell stellen, können wir Sie noch rückwirkend zum Einzug versorgen. Vergeht allerdings zuviel Zeit (in der Regel mehr als vier Wochen) zwischen Einzug und Antragsstellung kann es sein, dass Sie zwischenzeitlich in den - oft teureren - Grundversorgertarif Ihres Vor-Ort-Versorgers eingestuft werden.

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