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Durchleitung

Aufgrund der Aufhebung der Demarkationsgrenzen und der Schaffung eines liberalisierten Strommarktes, haben Energieversorgungsunternehmen die Möglichkeit, Stromkunden unabhängig von Versorgungsgebieten zu bedienen.

Um dem Bau einer Direktleitung zum Kunden entgegenzuwirken, nutzt der Stromanbieter i.d.R. die vorhandenen Leitungsnetze der Netzbetreiber. Ist letzteres der Fall, spricht man von Durchleitung. Für die Inanspruchnahme der Durchleitung von Strom (zur Versorgung von Letztverbrauchern) innerhalb eines Netzgebietes zahlt das durchleitende Stromversorgungsunternehmen ein entsprechendes Entgelt, die sogenannte Durchleitungsgebühr bzw. das Netznutzungsentgelt .

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