Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Das Ziel des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist die Liberalisierung von Strom- und Gasmarkt sowie eine möglichst sichere, preisgünstige und umweltverträgliche Energieversorgung.
Um Wettbewerbsverhältnisse auf dem leitungsgebundenen Energiemarkt herzustellen, schreibt das Gesetz einen freien Netzzugang vor. Das heißt, der Besitz der Leitungs- und Rohrnetze wurde nicht berührt, allerdings muss der Transport von Gas bzw. Strom von den Netzbetreibern gegen ein Durchleitungsentgelt durchgeführt werden.
Das EnWG unterscheidet die Erzeugung, den Transport und die Verteilung der Energieträger und schreibt für diese Bereiche eine getrennte Rechnungslegung vor, welche im internationalen Sprachgebrauch auch als "Unbundling" bezeichnet wird.