Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist von den Netzbetreibern für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Endverbrauchern dienen, an die Gemeinden zu entrichten, sofern diese öffentliche Verkehrswege (Wegerecht) dafür benutzen.
Die Konzessionsabgabe ist nach Gemeindegröße gestaffelt und im Strompreis für den Letztverbraucher bereits enthalten. Sie wird je nach verbrauchter Kilowattstunde (kWh) berechnet.