NaturWatt

Ganz einfach - Mein Wechsel zu NaturWatt

Wie Sie in wenigen Schritten zu NaturWatt wechseln - ganz einfach

Wir freuen uns, dass Sie NaturWatt Ihr Vertrauen schenken und möchten Ihnen ein guter Partner sein. Hier zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie zu uns wechseln und was Sie rund um den Stromantrag für NaturWatt-Ökostrom wissen sollten. NaturWatt bietet 100% sauberen Ökostrom für Sie zu Hause oder für Ihr Unternehmen. Damit Sie wissen, wie unser NaturWatt-Ökostrom-Angebot im Detail aussieht: Hier unsere AGBs

Kündigt NaturWatt meinen bisherigen Anbieter und kümmert sich um alles?

Wir kündigen bei Ihrem bisherigen Stromanbieter und melden Sie bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber um (Infos dazu tragen Sie im Antrag unter Stromversorgung ein). Wir werden die Kündigung Ihres Vertrages einleiten und Sie dann nach erfolgreicher Bestätigung informieren.
Bitte beachten Sie: Bei Ihrem alten Stromanbieter müssen Sie nur dann selbst kündigen, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung wahrnehmen wollen oder wenn lange Vertragslaufzeiten bei nicht rechtzeitiger Kündigung auf Sie zukommen. In diesen Fällen empfehlen wir, selber zu kündigen und uns die Kündigungsbestätigung per Mail oder Fax zukommen zu lassen. Bitte machen Sie in diesem Fall einen Vermerk im Antragsformular. Sie werden von uns nach Bestätigung der Kündigung beim bisherigen Anbieter und erfolgreicher Ummeldung beim Netzbetreiber schriftlich informiert.


Was bedeutet Preisgarantie?

Preisgarantie bei NaturWatt bedeutet, dass Sie auf den abgeschlossenen Preis Sicherheit erhalten. Es ist keine Preisfixierung des Marktpreises. Wenn Sie also heute zum Tarif x abschließen, haben Sie Sicherheit auf diesen abgeschlossenen Preis (inklusive aller Preisbestandteile außer der MwSt) bis zum 31.12.2012. Sollte sich unser Aktionspreis für NaturWatt-Ökostrom in ein paar Wochen oder Monaten in Tarif Y ändern, dann betrifft das nur neue Kunden, die dann abschließen und nicht Sie als bestehenden Kunden. Das bedeutet auch, entscheidend ist der Vertragsschluss mit uns und nicht der Lieferbeginn, denn dieser liegt ja meist in der Zukunft. Wenn sich also zwischen Stromantrag bei uns und Lieferbeginn bei Ihnen die Aktionspreise bei NaturWatt ändern sollten, betrifft Sie das als NaturWatt Kunde nicht.
Die im Papier-/Online-Antragsformular genannten Preise mit Preisgarantie bis zum 31.12.2012 verstehen sich inklusive sämtlicher Kosten für die Belieferung Ihres Stromanschlusses mit NaturWatt-Ökostrom. Es kommen keine weiteren Kosten, auch keine Mehrkosten durch die EEG-Umlage, Störungen oder Ähnliches auf Sie zu. Die Preisgarantie bezieht sich auf die im Antrag genannten Nettopreise. Das bedeutet, sollten sich beispielsweise die Netzentgelte oder die Stromsteuer im kommenden Jahr erhöhen, würden diese Mehrkosten nicht an Sie weiter gegeben - dies garantieren wir Ihnen bis zum 31.12.2012. Lediglich eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (z. Z. 19%) würden wir weiterberechnen.


Wie lange dauert der Wechsel zu NaturWatt?

Ein Wechsel zu NaturWatt dauert derzeit 6-12 Wochen. Dies liegt einerseits an der starken Nachfrage nach NaturWatt-Ökostrom, aber auch an den in der Strombranche üblichen Prozessen, wie z. B. Kündigungsfristen bei bisherigen Stromanbietern oder der monatliche Anmeldeturnus beim Netzbetreiber, denen wir genauso unterliegen wie alle anderen Stromanbieter auch.

Umzug/ Neueinzug: Sofern uns Ihr Antrag vor Einzugsdatum vorliegt, können wir Sie ab diesem Datum beliefern. Geht Ihr Antrag nach Einzug bei uns ein, versuchen wir, den Netzzugang bis zu vier Wochen rückwirkend anzumelden. Der zuständige Netzbetreiber ist jedoch nicht verpflichtet, uns diese Anmeldung zu bestätigen. Sobald uns sowohl die Kündigungsbestätigung Ihres Vorlieferanten als auch die Bestätigung des Netzbetreibers für den Netzzugang vorliegen, erhalten Sie von uns eine Nachricht per Post, in der wir Ihnen den Lieferbeginn mitteilen und Sie bitten, den aktuellen Zählerstand abzulesen.


Was passiert, wenn der Wechsel von meinem bisherigen zum neuen Anbieter nicht nahtlos funktionieren sollte?

Sollte es wirklich zu diesem seltenen Fall kommen, werden Sie auf jeden Fall mit Strom beliefert. Keine Angst, ohne Strom werden Sie nicht sein. Der Grundversorger des Netzgebietes ist verpflichtet, Ihre Versorgung mit Strom bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh sicher zu stellen (gemäß StromGVV). In der Regel bedeutet das für Sie, dass Sie für die Zwischenzeit in die sogenannte Grundversorgung fallen, wobei diese Ihnen von Ihrem örtlichen Grundversorger zu den dort gültigen Konditionen zur Verfügung gestellt und abgerechnet wird. Liegt Ihr Jahresverbrauch über 10.000 kWh sollten Sie sich sicherheitshalber mit dem örtlichen Grundversorger nochmal in Verbindung setzen. Dieses Verfahren ist der vereinbarte Weg in der Stromwirtschaft Wir bitten daher um Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Alles was Sie rundum Ihren Stromvertrag bei NaturWatt wissen müssen


Welche Zahlungsvarianten habe ich bei NaturWatt?

Standardmäßig ist eine Zahlung per monatlichem Bankeinzug möglich. Durch dieses einheitliche Verfahren wird der Aufwand für uns niedrig gehalten - wir sparen Arbeit und Kosten und können so die Preise für unsere Kunden günstig halten. Überweisung ist aber als Zahlungsart ebenso möglich. Bitte kreuzen Sie dazu das entsprechende Feld im Antragsformular an.

Wann und wie wird bei NaturWatt abgerechnet?

Jahresrechnungen: Sie zahlen einen entsprechend Ihres angegeben Verbrauchs berechneten Monatsabschlag an uns. Auf Basis der Turnusablesung Ihres Netzbetreibers und dem dort abgelesenen Zählerstand erstellen wir Ihre Jahresrechnung. Wir erhalten also den Zählerstand für die Jahresrechnung immer von Ihrem zuständigen Netzbetreiber. Wann genau Ihr Ablesemonat vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte Ihrer NaturWatt-Vertragsbestätigung auf Seite 2. In dem Monat der Jahresrechnung wird auch ein Abschlag gebucht, so dass Sie immer 12 Abschläge zahlen, die dann auf Ihrer Rechnung berücksichtigt werden. Mit dieser Rechnung informieren wir Sie auch über Ihren neuen Monatsabschlag.

Schlussabrechnungen: Sie ziehen aus oder wechseln zu einem neuen Anbieter? Dann leiten wir auf Basis Ihrer schriftlichen Kündigungsmitteilung den Wechsel von uns zum neuen Anbieter ein. Zum Abschluss erstellen wir Ihre Schlussabrechnung, in der wir entsprechend Ihres Verbrauchs und Ihrer bis dato gezahlten Abschläge abrechnen. Bitte teilen Sie dazu Ihren Zählerstand zum Auszugs- bzw. Kündigungsdatum Ihrem örtlichen Netzbetreiber mit.

Zwischenabrechnungen: Falls Sie eine Zwischenabrechnung für einen bestimmten Zeitraum benötigen, teilen Sie uns bitte den Zählerstand zum gewünschten Datum mit. Bitte beachten Sie, dass wir Zwischenabrechnungen nur in Ergänzung zu Ihrer Jahresrechnung erstellen können. Der Zeitpunkt Ihrer Jahresrechnung wird von Ihrem örtlichen Netzbetreiber vorgegeben, welcher hierfür Ihren Zählerstand abliest. Die Zwischen- und die Jahresrechnung werden sich also immer auf 12 Monate hin ergänzen, da es sich bei beiden um offizielle Rechnungen mit Zahlungsverpflichtungen handelt. Ein Beispiel: Ihr Netzbetreiber liest immer jährlich im August den Zählerstand bei Ihnen ab. Wir als Stromanbieter erstellen daraufhin Ihre Jahresrechnung vom August des Vorjahres bis August des aktuellen Jahres. Möchten Sie nun im Dezember eine Zwischenabrechnung bekommen, dann können wir nur von der letzten Jahresrechnung im August bis Dezember abrechnen.  Die Verbrauchsabrechnung von Januar bis August des folgenden Jahres erfolgt dann wieder über die nächste Jahresrechnung. Möchten Sie, z.B. als Vermieter, ein Jahr von Januar bis Dezember abrechnen, dann müssen Sie die Jahres- und Zwischenabrechnung zugrunde legen.

Proformarechnungen: Einen aktuellen Zwischenstand ohne Erstellung einer offiziellen Rechnung können Sie jederzeit selbst als „Proformarechnung“ über unser Kundenportal abfragen. Diese dient dazu, Ihnen auf Basis Ihres eingegebenen Zählerstandes die aktuellen Kosten hochzurechnen. Die Proformarechnung hat keinerlei Zahlungs- und Rechnungsrelevanz und dient lediglich zu Ihrer Information.


Was sollte ich zu den Zählerarten und der Ablesung wissen, welche Zähler beliefert NaturWatt?

Wenn Sie zwei getrennte Zähler haben, müssten Sie auch zwei Grundgebühren zahlen, weil das in diesem Fall zwei voneinander unabhängige Verträge wären.

Zweitarifzähler HT/NT: Wir bieten keinen Tages- und Nachttarif an, wie er z.B. bei Nachtspeicherheizungen üblich ist. Wenn Sie zu NaturWatt-Ökostrom wechseln und einen Zweitarifzähler haben (HT/NT), werden beide Zählerverbräuche addiert und wir rechnen rund um die Uhr nur einen Tarif ab. Sollten Sie mehrere getrennte Eintarifzähler haben, dann füllen Sie mehrere Stromanträge aus, da jeder Zähler einzeln abgerechnet und abgelesen wird.

Wechselstromzähler: Die Belieferung von Wechselstromzählern läuft genauso wie die Belieferung von heute gängigen Drehstromzählern. Den Wechselstromzähler findet man häufig noch in älteren Wohnungen/ Häusern vor, da früher die verbrauchten Strommengen deutlich geringer waren und es noch keinen Elektroherd gab. Für die Abrechnung bei NaturWatt hat dies aber keine Auswirkung. Der Zähler kann so bleiben und wird normal abgerechnet.

Wärmepumpen: Wärmepumpen können vom Netzbetreiber zeitweise abgeschaltet werden. Hintergrund ist der relative hohe Stromverbrauch der Pumpen und das Anliegen des Netzbetreibers eine möglichst gleichmäßige Stromabfrage im Netz zu erzielen. So werden zu bestimmten Zeiten die Pumpen abgestellt. Die Schaltzeiten der Netzbetreiber sind in Deutschland individuell bestimmt und es gibt kein einheitliches Verfahren diese Schaltzeiten an Stromanbieter mitzuteilen und somit an die Betreiber der Wärmepumpen weiterzugeben. Aus diesem Grund beliefern wir aus vertragsrechtlichen Gründen keine Wärmepumpen.

Photovoltaik-Anlagen: Wenn Sie eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch haben, beziehen Sie Ihren Strom sowohl aus Ihrer eigenen PV-Anlage, speisen den nicht benötigten Strom zu einem bestimmten Vergütungssatz pro Kilowattstunde ins örtliche Stromnetz oder beziehen bei zusätzlichem Strombedarf Strom über den Stromanbieter Ihrer Wahl. Der eingespeiste Strom wird Ihnen von Ihrem örtlichen Netzbetreiber vergütet. Dieser Prozess ist unabhängig von der Lieferung, die Sie bei Bedarf zu den Konditionen Ihre Stromanbieter beziehen.

Smart Meter: Wenn Sie einen Smart Meter haben, dann können wir diesen beliefern. Bitte beachten Sie aber, dass wir diesen dann analog zu herkömmlichen Zählern mit 11 Monatsabschlägen und einer Jahresrechnung abrechnen.

Zählerstände: Sie brauchen keinen Zähler für uns abzulesen oder uns Zählerstände zu übermitteln. Der örtliche Netzbetreiber macht dies turnusmäßig und übermittelt uns dann die entsprechenden Zählerstände, da er für die Zähler und deren Betrieb verantwortlich ist. Das gilt für Jahres- aber auch Schlussabrechnungen. Dies ist gesetzlich durch die GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) geregelt. http://www.bundesnetzagentur.de/DE/DieBundesnetzagentur/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK6/2006/2006_001bis100/BK6-06-009/Entscheidung_Anlage_dazu_BK6-06-009.pdf?__blob=publicationFile (Seite 78ff). Grundsätzlich gehen also immer die abgelesenen Zählerstände des Netzbetreibers vor die selbst abgelesenen Zählerstände der Kunden.

Zählereinbau/ neuer Zähler: Wenn der örtliche Netzbetreiber den Zähler bei Ihnen wechselt, informiert er uns regulär darüber. Es kann aber nicht schaden, wenn Sie uns die neuen Daten ebenfalls zeitnah mitteilen. Gleiches gilt auch beim Bezug eines neugebauten Hauses. Auch hier wird oft ein neuer Zähler erstmalig in Betrieb genommen. Nur wenn wir vom Zählerwechsel erfahren, können wir sicherstellen, dass alles richtig angemeldet und abgerechnet werden kann.


Was passiert, wenn ich umziehe oder meinen Vertrag bei NaturWatt kündigen möchte?

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit
einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Bei Umzug
kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen auch untermonatlich zum
Tag des Auszugs kündigen. Der Vertrag kann nicht auf die neue Abnahmestelle übertragen
werden.
Für die Fortsetzung des Lieferverhältnisses mit NaturWatt an einer neuen Abnahmestelle
muss der Kunde einen neuen Antrag stellen. Der Kunde ist bei Umzug verpflichtet, zum
Zeitpunkt des Auszugs NaturWatt die neue Postanschrift mitzuteilen. Die Kündigung hat in
Textform zu erfolgen. NaturWatt soll eine Kündigung des Kunden innerhalb einer Frist von
zwei Wochen nach Eingang in Textform bestätigen.

Am schnellsten funktioniert eine Kündigung oder ein Auszug über unser Auszugsformular im Kundenportal. Hier können Sie sich mit wenigen Klicks über diese Änderung informieren.

Hinweis für WGs: Der neue Vertragsnehmer/in, also Ihr (neuer) Mitbewohner/-in, muss einen ganz neuen Antrag bei uns stellen. Eine andere Möglichkeit gibt es aus rechtlichen Gründen leider nicht. Bei Ihrem Auszug wird dann auch der Zählerstand zum Auszug erfasst und eine Schlussabrechnung zu Ihren Händen erstellt. Der betreffende Mitbewohner/-in startet dann mit diesem Zählerstand als Beginnzählerstand und einem neuen Vertrag bei uns.

Fragen und Antworten zum Online-Antrag von NaturWatt

In wenigen Schritten zu NaturWatt – am schnellsten per Online-Antrag

Prüfen Sie in Ruhe unsere Preise und Konditionen für Privatkunden und Gewerbekunden. Von dort gelangen Sie automatisch weiter zum Online-Antrag - der schnellste Weg, Strom von NaturWatt zu bestellen. Gern können Sie sich auch den Stromantrag als PDF herunterladen oder per Post bestellen. Bitte beachten Sie: Beim Ausfüllen des Antragsformulares und auch beim Wechselprozess sind äußerste Sorgfalt gefragt. Damit wir den Wechsel zu NaturWatt zügig für Sie erledigen können, sind wir auf korrekte und vollständige Daten im Antragsformular angewiesen. Häufige Fehlerquellen sind Groß- und Kleinschreibung, ungleiche Vertragspartner, z.B. Antrag bei NaturWatt wird auf Jan Muster ausgefüllt, aber die Ehepartnerin Beate Muster ist beim Vorversorger als Kundin angemeldet, Zählernummer und auch der Vorversorger. Bitte nehmen Sie sich Ihre letzte Stromrechnung zur Hand oder gleichen Sie in Zweifelsfällen die Daten nochmals mit Ihrem örtlichen Netzbetreiber ab. Ihr Vorversorger und auch der Netzbetreiber stimmen dem Wechsel letztlich nur zu, wenn alle Antragsdaten bei uns haargenau mit den dort gemachten Angaben übereinstimmen. Ansonsten entsteht Klärungsbedarf und damit Lieferverzögerung.

1.Tragen Sie zuerst Ihre allgemeinen Daten auf der ersten Seite des Antrages ein.

2.Auf der folgenden Seite werden Ihnen nun die aktuellen Konditionen und Preise für Ihren NaturWatt-Ökostrom angezeigt. Wenn Sie entsprechend Ihrem PLZ-Gebiet einen Bonus erhalten, dann wird Ihnen dieser hier auch angezeigt.



3.Hier müssen Sie nun die Daten zur Ihrer bisherigen Stromversorgung eintragen. Diese finden Sie auf Ihrer Stromrechnung. Bitte tragen Sie entsprechend ein, ob Sie von einem bestehenden Stromanbieter zu uns wechseln möchten oder ob Sie umziehen oder neu einziehen.

4.Im nächsten Schritt fragen wir Ihre Bankdaten ab, damit NaturWatt die Abschläge und Endabrechnungen von Ihrem Konto abbuchen kann. Wir garantieren Ihnen absoluten Datenschutz und vertrauensvollen Umgang mit Ihren persönlichen Daten.

5.Zum Schluss sehen Sie alle eingegebenen Daten in Ihrem Stromantrag nochmals auf einen Blick mit der Bitte um Prüfung. Bitte bestätigen Sie mit einem Häkchen, dass Sie mit unseren Vertragsbedingungen einverstanden sind und dass wir die Abschläge und Rechnungen von Ihrem Konto einziehen sowie Ihren bisherigen Stromanbieter kündigen dürfen. Am Ende dieser Seite können Sie auch Ihren ausgefüllten Antrag noch einmal als PDF speichern oder für Ihre Unterlagen ausdrucken.



6.Nachdem Sie Ihren Stromantrag abgeschickt haben, erhalten Sie eine E-Mail von uns als Eingangsbestätigung Ihres Antrages. Bitte prüfen Sie diese und Ihre Daten nochmals genau und bestätigen uns dann mit dem Klick auf den in der Mail vorhandenen Link, dass alles in Ordnung ist. Dann können wir Ihren Antrag bearbeiten. Innerhalb von 4 Wochen erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung. Erst wenn Ihr bisheriger Anbieter uns die Kündigung und der Netzbetreiber die Anmeldung bestätigt haben, ist der Wechsel zu uns abgeschlossen und Sie erhalten dann eine schriftliche Vertragsbestätigung mit allen wichtigen Daten wie Abschläge, Kundennummer etc.

Wir werden Ihren Wechsel zu NaturWatt so schnell wie möglich bearbeiten und bedanken uns bereits jetzt für Ihr Vertrauen! Wir freuen uns, Sie bald als NaturWatt-Kunde begrüßen zu dürfen.

Ihr NaturWatt-Team

NaturWatt Ökostrom Nadin Grochulla

Nadin Grochulla, Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte

„Der Wechsel zu NaturWatt soll einfach und übersichtlich für unsere Kunden sein, darum optimieren wir immer wieder unseren Service und möchten Ihnen gern alle Fragen, die Sie an uns haben, gut und zeitnah beantworten.“

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