AVBEltV
Die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen jeden an ihr Versorgungsnetz anzuschließen und mit Niederspannung zu allgemeinen Tarifpreisen zu versorgen haben.
Es ist eine Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft vom 21. Juni 1979, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 29/1979, Teil I. Die AVBEltV gilt seit dem 1. April 1980.