Durchleitungsentgeld
Durchleitungsentgelte werden erhoben, wenn der Stromversorger eines Stromkunden das Leitungsnetz eines anderen Netzbetreibers nutzt. Diese beinhalten die Kosten für Netzaufbau und Erhaltung, Pflege und Reparatur, Erneuerung sowie Umspannungen zwischen den verschiedenen Spannungsebenen, Systemdienstleistungen für Frequenz und Spannungshaltung sowie der anteiligen Übertragungsverluste.
Die Höhe dieses Entgelts basiert auf der so genannten Verbändevereinbarung , die am 13.12.2001 in überarbeiteter Form als "Verbändevereinbarung II plus" von den beteiligten Verbänden unterzeichnet wurde. In den Strompreisen der Privathaushalte sind diese Netznutzungsentgelte bzw. Durchleitungsgebühren bereits enthalten.