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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)" wurde am 01. April 2000 beschlossen. Es regelt die Abnahme und die Vergütung von Strom (durch Energieversorgungsunternehmen), der ausschließlich aus Wasserkraft, Windenergie, Solarenergie (Photovoltaik), Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder aus Biomasse in Deutschland gewonnen wird.
Es dient vorrangig der Förderung der erneuerbaren Energien. Im Wesentlichen schreibt das EEG den Vorrang der erneuerbaren Energien gegenüber herkömmlichen Energien bei der Einspeisung in das Netz vor und legt die Vergütung der Kilowattstunde Strom aus erneuerbarer Energie für die jeweils dabei zum Einsatz gebrachten Technologien fest. Den Anlagenbetreibern wird somit die Abnahme des sauberen Stroms zu einem attraktiven Preis garantiert. Das EEG fördert damit insbesondere den Ausbau und die Angebotsseite der erneuerbaren Energien, da es einen Anreiz zum Ausbau und Technologie- und Wissensaufbau für die Produktion von erneuerbaren Energien gibt.

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