Grundversorgung
Grundversorgung bezeichnet den gesetzlich verankerten Anspruch, dass die Versorgung mit wichtigen Gütern wie Strom und Wasser für jeden Bürger zu einem angemessenen Preis und ohne besondere Zugangshürden zur Verfügung gestellt werden muss. Der Staat übernimmt solche Pflichten entweder selbst (wie bei Straßen oder Krankenhäusern) oder überträgt sie mit klaren Aufträgen und Anforderungen an privatwirtschaftliche Anbieter. Letzteres ist der Fall bei Strom.
So wird vom Netzbetreiber einer Region alle drei Jahre ermittelt, welcher Stromanbieter in seinem Bereich die meisten Haushaltskunden beliefert. Dieser wird für die nächsten drei Jahre Grundversorger.
Als solcher muss er jedem Haushalt und Kleingewerbe im Gebiet eine Versorgung zu einem öffentlich bekanntgegebenen, für alle gleichen und schnell kündbaren Grundversorgertarif anbieten. Er darf zudem eine Stromlieferung bei Säumigkeit nur dann einstellen, wenn der Kunde erhebliche Geldbeträge schuldig gebleiben ist.
Jeder, der keinen Stromtarif selbst wählt bzw. keinen Stromvertrag selbst abschließt, wird automatisch vom Grundversorger der Region zum Grundversorgungstarif beliefert.
Häufig liegt dieser deutlich über den Preisen, die sich ein Kunde sicher könnte, wenn er Anbieter und Tarif selbst wählt. Zumeist wird die Grundversorgung auch nicht aus erneuerbaren Energien erzeugt.