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Kyoto-Protokoll

Im "Protokoll von Kyoto vom 11. Dezember 1997 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen" verpflichten sich die Industriestaaten, ihre gemeinsamen Emissionen der wichtigsten Treibhausgase Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (N2O), teilhalogenierte Kohlenwasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) sowie Schwefelhexafluorid (SF6) im Zeitraum 2008 bis 2012 um mindestens 5 Prozent zu senken.

Im Zuge dessen hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, für den Zeitraum von 2008 bis 2012 ihre Treibhausgasemissionen (siehe auch Treibhauseffekt) auf 21 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren. Hauptziel des Kyoto-Protokolls ist es, die Treibhausgasemissionen durch innerstaatliche Maßnahmen an den Emissionsquellen zu vermindern. Gefordert sind damit hauptsächlich Maßnahmen zur Energieeinsparung, zur Steigerung der Energieeffizienz und zum vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien.

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