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Messstellenbetreiber/ -dienstleister

Die Zuständigkeiten und Berechtigungen des Netzbetreibers für den Betrieb der Messsysteme sowie die Messung und Abwicklung der Messstelle für Strom (und auch für Gas) werden im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzen (EnWG) und der Neuregelung 2011 des Messstellenbetriebs § 21b  festgelegt und geregelt.
Während bisher nur der Netzbetreiber ein Monopol auf die Messtechnik verzeichnete und nur er die Zähler stellen und ablesen konnte, kann heute  jeder Stromkunde einen unabhängigen Messstellenbetreiber und auch Messdienstleister beauftragen. Grundlegend ist der Messdienstleister für die Ablesung zuständig, während sich der Messstellenbetreiber um den Ein- und Ausbau sowie die Wartung der Zähler kümmert. Beide müssen einen Rahmenvertrag mit dem örtlichen Netzbetreiber abschließen, um in dessen Namen ihre Aufgaben durchführen zu können. Entscheidend bei der neuen Regelung ist, dass der Netzbetreiber nach wie vor die Hoheit über den Zähler, also die Messstelle hat, der Kunde sich aber nun einen in seinem Gebiet einen zuständigen Dienstleister für die Ablesung, aber auch die Zählerwartung und den -wechsel suchen kann.

 

 

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