Stromgrundversorgungverordnung (Strom GVV)
Die Stromgrundversorgerverordnung regelt die allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz. Sie nimmt Einfluss auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bspw. bei der Preisgleitklausel. Ausgelegt für Grundversorger, also Stromanbieter, die die meisten Kunden in einem Netzgebiet versorgen, gibt die Verordnung auch Orientierung für Stromversorgungsunternehmen, auf die dies nicht zutrifft.