Stromsteuer
Seit dem 1.4.1999 wird der Letztverbrauch (Endverbrauch) von Elektrizität im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland besteuert. Gesetzlich geregelt wird die Besteuerung durch das Stromsteuergesetz (StromStG) in Verbindung mit der Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV).
Die Stromsteuer ist bereits in den Arbeitspreisen enthalten. Betriebe, die nach §9 des Stromgesetztes dazu berechtigt sind (z.B. produzierendes Gewerbe), können die Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Stromsteuer beantragen. Der Verbrauchspreis ermäßigt sich dementsprechend.