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Verbändevereinbarung Strom

Die Verbändevereinbarung Strom, bei der der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK), der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), die Arbeitsgemeinschaft regionaler Energieversorgungsunternehmen (ARE), die Deutsche Verbundgesellschaft (DVG), der Verband der Netzbetreiber (VDN) beim VDEW und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) beteiligt sind, regelt den Zugang der Stromanbieter zu den Stromnetzen.

Dieser Zugang soll möglichst diskriminierungsfrei, transparent und somit "börsenfähig" erfolgen. Am 13.12.2001 verabschiedeten die beteiligten Verbände die "Verbändevereinbarung II plus" zur Nutzung der Stromnetze. Diese weiterentwickelte Regelung ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten und zunächst auf zwei Jahre befristet. Diese neue Vereinbarung schafft ein Instrumentarium zum besseren Vergleich der Preise für die Nutzung der Stromnetze: Die Preise werden anhand von Strukturmerkmalen wie Einwohnerdichte und Verkabelungsgrad sowie der Situation in Ost- und West-Deutschland verglichen.

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