Stromkennzeichen gemäß Energiewirtschaftsgesetz § 42
Sauberer Strom, natürlich transparent.
Wie jedes Jahr wurde auch der 2010 von uns gelieferte Ökostrom zu 100% aus erneuerbaren Energien erzeugt. Bei dieser Produktion fielen weder CO2-Emissionen noch radioaktiver Abfall an.
Zum Vergleich: Bei dem Energieträgermix, aus dem der deutsche Strombedarf im Durchschnitt gedeckt wurde, entstanden pro Kilowattstunde 494g CO2 und 0,0007g radioaktiver Abfall. Mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3500 KWh fielen so pro Haushalt knapp 1,7 t CO2 und 2,4 g radioaktiver Abfall an. Hier erfahren Sie, wie ein Stromkennzeichen definiert wird.

Glossar:
Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien sind solche, die sich aus unerschöpflichen bzw. nachwachsenden Rohstoffen speisen. Beispiele sind Windkraft, Sonnenenergie, Wasserkraft sowie Energie aus Biomasse oder Biogas. Bei der Umwandlung entstehen weder CO2- Emissionen noch radioaktiver Abfall. Energie aus erneuerbaren Quellen ist damit sauberer Strom.
Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG
Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG sind Wasserkraft (einschl. Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, jeweils nach bestimmten Anforderungen), Windenergie (onshore/ offshore), solare Strahlungsenergie in Form von PV-Anlagen und Solarthermie, Geothermie, Energie aus Biomasse (nach Biomasseverordnung) einschließlich Biogas und Biomethan sowie Deponie-, Klärgas- und Grubengas.
Sonstige Erneuerbare Energien
Sonstige Erneuerbare Energien sind Erneuerbare Energien, die nach EEG nicht förderfähig sind oder – wie im Falle der Direktvermarktung nach § 33b Nr. 3 EEG 2012 – nicht in der jeweiligen Anlage nach EEG gefördert werden; z. B. Wasserkraft, die nicht vom EEG gefördert wird (Anlagengröße), sonstiger solare Strahlungsenergie, Energie aus sonstiger Biomasse einschließlich Biogas und Biomethan31, Deponiegas und Klärgas (Anlagengröße) sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil (per Konvention 50 %) von Abfällen aus Haushalten und Industrie; die Anlagenbetreiber können für Strom aus diesen Anlagen weder eine Vergütung nach § 16 EEG und noch eine Marktprämie nach § 33g EEG in Anspruch nehmen
Sonstige fossile Energieträger
Fossile Energie stammt aus solchen Energieträgern, die im Lauf der Erdgeschichte entstanden sind, jedoch nicht oder nur sehr langsam nachwachsen. Beispiele sind Erdöl, Erdgas, Braunkohle, Steinkohle und nicht biologisch abbaubare Bestandteile des Abfalls. Bei der Verbrennung entsteht CO2.
Energieträger/ Anlagen: Mischfeuerungsanlagen, Heizkraftwerke, KWK-Anlagen, Heizöl, Synthesegase, Grubengas (sofern nicht nach EEG-gefördert), Methanol, GuD-Kraftwerk (wenn Erdgas als Einsatzstoff, dann unter „Erdgas“), Hybridkraftwerke (IGCC-Anlagen), Kombikraftwerke.
Kernkraft
Kernkraft entsteht bei nuklearen Kettenreaktionen, in der Regel auf Basis von Uran. Die häufigste Anwendung ist die Stromerzeugung. Dabei wird die bei der Kernspaltung in Kernkraftwerken freigesetzte (Wärme-)Energie zur Stromerzeugung genutzt. Bei dieser entsteht radioaktiver Abfall, der mit besonders hohen Sicherheitsvorkehrungen für lange Zeit eingelagert werden muss.
Energieträger/ Anlagen: Kernkraftwerke, Siedewasserreaktor, Druckwasserreaktor, Uran, Thorium.
Kohlendioxid (CO2)-Emissionen
CO2-Emissionen sind mitverantwortlich für den sogenannten Treibhauseffekt, der zur globalen Klimaerwärmung führt. Diese schädigt nicht nur die Tier- und Pflanzenwelt, sondern birgt auch direkte medizinische, soziale und politische Risiken für die Menschheit.
Radioaktiver Abfall
Bei der Erzeugung von Strom aus Kernenergie fällt radioaktiver Abfall an. Seine Bestandteile sind gesundheitsschädlich, wenn sie bestimmte Strahlungsgrenzwerte überschreiten. Die Lagerung der Abfälle ist mit hohem Aufwand verbunden, da es bis zu Milliarden Jahre dauern kann, bis die Strahlungsintensität abnimmt.
