NaturWatt

Allgemeine Vertragsbedingungen der NaturWatt GmbH

1. Art und Umfang der Stromlieferung
Der Kunde beauftragt die NaturWatt GmbH - hier „NaturWatt" genannt - Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie z. B. Sonne, Wind und Wasser - nachstehend „Ökostrom" genannt - im vereinbarten Umfang in das Stromnetz einzuspeisen.

Der Vertrag gilt für Haushalts- und Gewerbekunden. Die Belieferung mit elektrischer Energie erfolgt in Niederspannung (Drehstrom mit einer Nennspannung von 400 V oder Wechselstrom mit einer Nennspannung von 230 V und einer Frequenz von etwa 50 Hertz) am Ende des Hausanschlusses bis zu den produktspezifischen Jahresverbrauchsmengen. Sofern der Jahresverbrauch die im Antrag aufgeführten Grenzen überschreitet, ist NaturWatt berechtigt, diesen Vertrag mit einer sechswöchigen Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen.


2. Vertragsschluss und Lieferbeginn

Der Vertrag wird mit Erhalt der Vertragsbestätigung von NaturWatt wirksam. Vor Aufnahme der Lieferung erhält der Kunde eine Lieferbeginnbestätigung. Die Lieferung beginnt zu dem darin genannten Datum, nicht jedoch vor Beendigung eines bestehenden Stromlieferungsvertrags mit dem bisherigen Lieferanten. NaturWatt ist zur Lieferung nicht verpflichtet, wenn der Stromanschluss zum vorgesehenen Lieferbeginn gesperrt ist.


3. Preisänderung und Änderung dieser Vertragsbedingungen

NaturWatt behält sich Preisänderungen vor. Gegebenenfalls gewährleistete Preisgarantien werden berücksichtigt.

NaturWatt wird dem Kunden jede Preisänderung mit einer Frist von vier Wochen zum Wirksamwerden der Preisänderung schriftlich mitteilen. Eine Preisänderung wird jeweils zum Monatsbeginn wirksam. Im Falle einer Preisänderung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag binnen vier Wochen nach Bekanntgabe der Preisänderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Die Preisänderung tritt dann für den Kunden bis zur Vertragsbeendigung nicht in Kraft. Kündigt der Kunde nicht, wird der Vertrag mit der geänderten Preisregelung fortgesetzt. Hierauf wird NaturWatt den Kunden in der Preisänderungsmitteilung gesondert hinweisen. Die Kündigungserklärung muss in Textform erfolgen. Von einer Änderung der Preise bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen erfolgen durch Mitteilung in Textform. Diese Änderungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen in Textform gegenüber NaturWatt widerspricht. Der Kunde ist bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens ausdrücklich hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde widerspricht, ist NaturWatt berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen.


4. Vertragslaufzeit, Kündigung, Umzug des Kunden

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

NaturWatt ist insbesondere berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde trotz Mahnung der Zahlungsaufforderung nicht fristgerecht nachkommt.

Im Falle eines Umzuges ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag mit einer zweiwöchigen Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen.


5. Verbrauchsfeststellung, Abschläge, Rechnungserteilung

Die nach diesem Vertrag bezogene elektrische Energie wird insgesamt über die vorhandene Messeinrichtung festgestellt und von NaturWatt in Rechnung gestellt. Der Zählerstand wird i. d. R. jährlich durch den örtlichen Netzbetreiber oder mittels Zählerablesekarte vom Kunden selbst abgelesen. Solange der Beauftragte des örtlichen Netzbetreibers keinen Zugang zu dem Stromzähler erhält, oder der Kunde den Zähler nicht, wie von NaturWatt oder Netzbetreiber gewünscht, selbst abliest, kann NaturWatt den Verbrauch auf Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen.

Während des Abrechungsjahres werden i. d. R. monatlich gleich bleibende Abschlagsbeträge erhoben. Diese werden auf Grundlage der Verbrauchsdaten im zuletzt abgerechneten Zeitraum, ansonsten nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden bestimmt und in der jährlichen Schlussabrechung verrechnet. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.
Werden innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Preise geändert, so werden der Grundpreis und der Preis pro kWh zeitanteilig errechnet und abgerechnet; bei der Aufteilung verbrauchsabhängiger Preise werden jahreszeitliche Bezugsschwankungen auf der Grundlage von Erfahrungswerten berücksichtigt. Die Abrechnung erfolgt zu den aufgeführten Nettopreisen in Euro bzw. in Cent, die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Der Kunde wird den Gesamtrechnungsbetrag an NaturWatt bezahlen.

Die Abschläge und Rechnungen werden zu dem von NaturWatt angegebenen Zeitpunkt fällig, spätestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung. Für jede Mahnung fälliger Rechnungsbeträge oder Abschlagszahlungen werden berechnet: 3,00 Euro. Die aufgeführte Gebühr unterliegt nicht der Umsatzsteuerberechnung.

Die Zahlungen fälliger Rechnungsbeträge können per Lastschriftverfahren oder Überweisung erfolgen. Gutschriften, welche sich aus der Abrechnung ergeben, werden nach Übersendung der Abrechnung auf dem NaturWatt bekannt gegebenen Konto des Kunden gutgeschrieben, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet.

Einwände gegen Rechnungen und Abschlagszahlungen berechtigen nur dann zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung, soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht.


6. Aufrechnung

Gegen Ansprüche von NaturWatt kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.


7. Haftung

Im Falle einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, NaturWatt von der Leistungspflicht befreit. NaturWatt wird dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.


8. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zweckbezogen verarbeitet und genutzt.


9. Sonstiges
Die von NaturWatt erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit einem Lieferantenwechsel sind unentgeltlich.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass NaturWatt die zur Bonitätsprüfung erforderlichen Daten an Wirtschaftsauskunfteien (z.B. Creditreform) mitteilt und Auskünfte einholt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Vertragsbestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.


10. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-Info V. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: NaturWatt GmbH, Rummelweg 14, 26122 Oldenburg oder per Fax 0441/350910-59 oder per E-Mail an info@naturwatt.de

Widerrufsfolgen
Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits gewährten Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzung herauszugeben. Kann der Kunde NaturWatt die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, muss der Kunde NaturWatt insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung, für NaturWatt mit deren Empfang. 

 

Oldenburg (Oldb), Dezember 2009

 


Petra Nollmann, Kauffrau:

„Jedes Unternehmen lebt davon, seine Kunden glücklich zu machen. Mit Service und Beratung möchte ich dafür sorgen, dass Sie sich voll positiver Energie fühlen können.“

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